Personal Training

Personal-Training für Einzelpersonen

Sie haben beruflich oder familiär bedingt keine Zeit, um an Kursen teilzunehmen? Möchten jedoch trotzdem etwas für Ihre Fußgesundheit tun? Risikofaktoren an Ihren Füßen abbauen, um es nicht erst zu Operationen kommen lassen oder Ihre Fußgesundheit zu verbessern?
Dann wäre ein individuell ausgerichtetes Fuß-Personal-Training für Sie eine Option!

Kosten: Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die reinen Trainerkosten.

70,00 € pro Stunde für 1 Erwachsenen (60 min)
               
  * (siehe Hinweis zur Raummiete)
              ** (siehe Hinweis zu den Fahrtkosten) 

Als Erwachsener im Sinne der Fußschule Dresden gilt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Das Trainerhonorar wird wie die Raummiete nach Vollendung der 1. Trainingsstunde in Fünfzehnminutenintervallen abgerechnet.

Die Fußschule Dresden verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten und muss sich deshalb einmieten.
Dafür steht mit dem Jumpin’Kursstudio Dresden seit 2019 ein sehr zuverlässiger Geschäftpartner zur Verfügung.

Die Mietkosten für ein Personal-Training betragen bei meinen Geschäftspartnern 25,00€ pro Stunde.

Option:
In den wärmeren Jahreszeiten ist es auch möglich, nach Absprache im Freien zu arbeiten. Dann entstehen keine Mietkosten.

Das ist auch nicht der Fall, wenn Sie einen geeigneten eigenen Raum zur Verfügung stellen können.

Gern komme ich für ein Personal Training oder Gruppentraining zu Ihnen.
Beim Training wird jedoch vielfältiges Equipment benötigt. Eine Anreise mit dem PKW ist deshalb notwendig.
Die Fahrtkosten für den Besuch bei Ihnen werden stets für die Entfernung vom Sitz der Fußschule Dresden zum vereinbarten Personal Trainingsort berechnet.

Es gelten – Stand 18.02.2022 – die folgende Tarife:

1. Bis zu einer Entfernung von 10 km ist die PKW-An- und Rückfahrt kostenfrei.

2. Bei jeder längeren PKW-Anreise werden ab dem  1. Kilometer – sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt – zum Personal-Training  0,40 Euro pro gefahrenem Kilometer bereichnet.

3. Von Punkt 1. und 2. abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.